News aus Ungarn

Die Registrierungspflicht soll ab einem Sendungsgewicht von 500 kg oder einem Warenwert von 1.0 Mio. ungarischen Forint (ca. 3.200,00 €) gelten. Private Empfänger/Versender sind ausgenommen.
Die Meldepflicht betrifft folgende Adressatenkreise:
– Ware kommt aus der EU nach Ungarn: Meldepflicht beim ungarischen Empfänger
– Ware geht aus Ungarn in die EU: Meldepflicht beim ungarischen Absender
– Ware wird innerhalb Ungarns verkauft: Meldepflicht bei demjenigen, der die Ware in Ungarn zuerst in den Verkehr bringt
Die EKAER-Nummer ist vom Absender/Empfänger oder dessen Bevollmächtigten elektronisch nach erfolgter Registrierung zu beantragen. Eine EKAER-Nummer für einen bestimmten Transport ist 15 Tage gültig.
Das Kennzeichen des LKW ist die Verbindung zwischen dem EKAER-System und der E-Maut, sodass die Steuerbehörde die Identität und den Weg der Ware kontrollieren kann.
Inhalt der Meldung:
– Angabe des Empfänger (Name, Steuernummer)
– Genauer Ort der Entladung
– Zolltarifnummer, Name und Gewicht der Produkte
– Kennzeichen des LKW
– Zweck der Beförderung
– Zeitpunkt der Beladung (in HU) bzw. der Entladung (Ware aus EU)
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes drohen hohe Strafen und sogar die Beschlagnahmung der Ware.
Warenlieferung aus der EU nach Ungarn: der ungarischer Käufer muss die EKAER-Nummer einholen und dem ausländischen Lieferanten mitteilen, der sie wiederum dem Transporteur bekannt gibt (in welcher Form, wird noch in einer Durchführungsverordnung festgehalten).
Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Informationen ausschließlich informativen Charakter haben und keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Information lagen noch keine verabschiedeten Durchführungsbestimmungen vor, alle Informationen beziehen sich vorerst auf das verabschiedete Gesetz.