LKW-Maut

- für die der Bund der Träger ist
- die keine Ortsdurchfahrten sind
- die mit vier oder mehr Fahrstreifen ausgebaut sind
- die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen durchgehend getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben
- die eine Mindestlänge von 4 Kilometern aufweisen
- die jeweils unmittelbar an eine Bundesautobahn angebunden sind
Insgesamt 84 Bundesstraßenabschnitte mit insgesamt 1.135 Kilometern Länge entsprechen den oben genannten Kriterien und sind künftig mautpflichtig.