Informationen zu Covid-19 – Stand 18.02.2021

Tschechien

Aufgrund der sich ausbreitenden Mutationen im Nachbarland Tschechien hat der Freistaat Sachsen am 15. Februar 2021 die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einreisende mit Wirkung zum 17. Februar 2021 geändert. Mit der Einstufung eines Landes zum Virusvarianten-Gebiet gemäß Corona-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Personen bei Einreise einen negativen Coronatest mitführen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Im Rahmen der Einreise ist im Zweifel mit Zurückweisungen an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen zu rechnen, wenn die erforderliche Testung nicht nachgewiesen werden kann. Zudem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne gelten bei Einreisenden aus einem Virusvarianten-Gebiet in Sachsen künftig auch für:

  • Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz und einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren sowie
  • für Personen, die in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen, im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft sowie in der Informationstechnik, im Telekommunikationswesen und in Laboren medizinischer Einrichtungen tätig sind, wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen sowie
  • Personen, die aus dringenden humanitären Gründen einreisen.

Bestehen bleiben die Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne für:

  • Durchreisende, die ohne Aufenthalt den Freistaat durchreisen,
  • Transportpersonal wie LKW-Fahrer, 
  • Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens (unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen), wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen sowie
  • Beschäftigte in Betrieben der Nutztierhaltung, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Betriebe unverzichtbar sind, wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.

Für LKW-Fahrer gilt die Einreise-Testpflicht. Diese müssen also bei Einreise einen Testnachweis mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Das gilt in gleicher Weise auch für Personen, die ohne Zwischenaufenthalt durch Sachsen durchreisen.

Die Änderung der Corona-Quarantäne-Verordnung tritt am 17. Februar 2021 in Kraft. Die Quarantäne-Verordnung gilt nun bis einschließlich 7. März 2021.

Österreich

die stockende Abfertigung des Autobahnverkehrs aus Italien in Richtung Norden hält derzeit an. Die Entscheidung der österreichischen Behörden, Reisenden ohne einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Schnelltest die Durchfahrt in Richtung Deutschland zu verweigern, hat die aktuelle Situation zusätzlich verschärft. Zur Unterstützung des Südtiroler Sanitätsbetriebes hat das italienische Militär am 16. Februar 2021 eine zweite Teststation im „Top Stop“ des Autohofs Sadobre unweit der Mautstelle Sterzing eingerichtet.

Die Teststation im Autohof Sadobre ist Teil der Operation Igea, bei der auf dem gesamtstaatlichen Gebiet Drive-in-Teststationen (DTD – Drive through-Difesa) eingerichtet werden. Diese Stützpunkte werden vom Verteidigungsministerium in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt. Eine Liste der Stützpunkte liegt derzeit noch nicht vor.

Ein weiteres privates Testzentrum wurde am Lkw-Parkplatz der A22 am Interporto in Trient eröffnet. Im Moment sind die Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr (je nach Situation wird die Firma die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten prüfen). Reservierungen können telefonisch unter +39 345-9754795 oder +39 0461-433480 oder per E-Mail unter covidtest@seaconsulenze.it vorgenommen werden. Die Tests stehen allen Fahrern offen. Die Kosten für den Test sollten telefonisch vor Reservierung erfragt werden. Details unter https://www.seaconsulenze.it/it/servizi/analisi-covid-19/

Damit die LKW-Fahrer in der Nähe der Brennergrenze bei Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt nicht in lange und gefährliche Staus geraten, wird an der Mautstelle Verona Nord weiterhin der Verkehr gefiltert: alle Fahrzeuge, die in Richtung Norden unterwegs sind, müssen dort ausfahren. Wer ins Ausland fahren will, darf nur mit einem negativen Coronatest weiterreisen. Ähnliche Kontrollen werden auch an den Autobahneinfahrten nördlich von Verona durchgeführt.

Es sei daran erinnert, dass bei der Einreise nach Deutschland die digitale Einreiseanmeldebestätigung, der geforderte negative Coronatest (max. 48 Stunden alt) sowie der Einreisegrund und die Ausweisdokumente kontrolliert werden.

Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitteilt, hat das Bundesministerium des Innern (BMI) am 17. Februar 2021 entschieden, dass neben Testergebnissen in deutscher, englischer oder französischer Sprache jetzt auch solche in italienischer Sprache akzeptiert werden. Die Bundespolizei ist davon in Kenntnis gesetzt worden.