Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 25.05.2020

Aktuelle Situation im gewerblichen Güterverkehr
Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ausschließlich Sendungen zum Versand, bei denen Sie eine Warenübernahme durch Ihre Empfänger abgeklärt und sichergestellt haben. Da wir sorgsam mit den vorhandenen Transport- und Lagerkapazitäten umgehen müssen, behalten wir uns vor, ab sofort kostenpflichtige Rückführungen zum Versender bzw. Zwischenlagerungen zu organisieren. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit wir die vorhandenen Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Lieferketten effizient einsetzen können.
Bulgarien
Am 13. Mai hoben die bulgarischen Behörden den Ausnahmezustand auf und führten eine "epidemische Notsituation" ein, die vom 14. Mai bis zum 14. Juni andauern wird.
Das folgende System wurde für nicht-bulgarische LKW-Fahrer eingeführt:
Lkw-Fahrer, die Waren für den bulgarischen Markt befördern, sollen ins Staatsgebiet der Republik Bulgarien einfahren, die beförderten Waren entladen und – wenn gewünscht – Waren aufladen und anschließend umgehend das Gebiet der Republik Bulgarien wieder verlassen; und
Lkw-Fahrer, die Waren für andere Länder befördern, dürfen im der Transit durch die Republik Bulgarien auf einer von der Straßeninfrastrukturbehörde festgelegten Route fahren.
Ab dem 22. Mai muss jeder, der in das Staatsgebiet von Bulgarien ohne Quarantäne einreisen darf (z.B. Lkw-Fahrer, die nach bzw. durch Bulgarien fahren), der Gesundheitsbehörde an der Grenze eine neue Erklärung vorzeigen. Diese Erklärung ist in den Sprachen Bulgarisch, Englisch und Rumänisch verfügbar. Um Wartezeiten möglichst gering zu halten, werden die Fahrer gebeten, die Erklärung vor Ankunft am Grenzübergang auszufüllen.
Finnland
Die Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten, die ab 26, April bis 31. Mai gelten, werden nicht weiter verlängert. Die normalen Lenk- und Ruhezeiten gelten wieder ab dem 1. Juni 2020.
Italien
Bis zum 2. Juni müssen ausländische Fahrer, die in Italien tätig sind, weiterhin eine Selbsterklärung in freier Form vorlegen, die bescheinigt, dass sie derzeit als Fahrer angestellt und tätig sind. Das Verkehrsministerium hat erklärt, dass ausländische Fahrer, die in Italien arbeiten, eine Eigenerklärung (auf Italienisch) mit sich führen mussten, in der sie bestätigen, dass sie die
Bestimmungen der Notsituation verstanden haben, unter Angabe ihres vollen Namens und des Grunds ihres Aufenthalts im Land. Mittlerweile muss nur noch eine "reduzierte" Version der Eigenerklärung verwendet werden.
Am 21. Mai hat der italienische Minister für Verkehr und Infrastruktur einen Erlass unterschrieben, der das inländische Fahrverbot für Lkw über 7,5 t an folgenden Tagen aufhebt: 24. Mai, 31. Mai und 2. Juni. Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Fahrzeuge im internationalen Verkehr in Italien werden bis auf weiteres aufgehoben.
Spanien
Die spanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis zum 7. Juni, 0:00 Uhr, verlängert.