Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 21.05.2020

Aktuelle Situation im gewerblichen Güterverkehr

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ausschließlich Sendungen zum Versand, bei denen Sie eine Warenübernahme durch Ihre Empfänger abgeklärt und sichergestellt haben. Da wir sorgsam mit den vorhandenen Transport- und Lagerkapazitäten umgehen müssen, behalten wir uns vor, ab sofort kostenpflichtige Rückführungen zum Versender bzw. Zwischenlagerungen zu organisieren. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit wir die vorhandenen Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Lieferketten effizient einsetzen können.

Italien

Am 21. Mai hat das Verkehrsministerium klargestellt, dass ausländische Fahrer bei der Einreise nach Italien nicht mehr den folgenden Bestimmungen unterliegen:
- Höchstaufenthalt von 72 Stunden im Falle einer Beförderung, die in Italien endet
- Maximale Aufenthaltsdauer von 24 Stunden im Falle einer Beförderung im Transit durch Italien
- Pflicht zur Benachrichtigung der örtlichen Gesundheitsbehörden bei der Einreise

Bis zum 2. Juni müssen ausländische Fahrer, die in Italien tätig sind, weiterhin eine Selbsterklärung in freier Form vorlegen, die bescheinigt, dass sie derzeit als Fahrer angestellt und tätig sind. Die bis zum 18. Mai verwendete Eigenerklärung ist nicht mehr gültig.

Die Unternehmen werden daran erinnert, dass das Protokoll für den Straßenverkehrs- und Logistiksektor (Anhang 14 des DPCM 17. Mai) bis zum 14. Juni in Kraft.

 

Slowakei

Die slowakische Regierung hat beschlossen, die Kontrollen an den Grenzen bis zum 26. Juni zu verlängern. Während dieses Zeitraums wird es nur noch möglich sein, über die folgenden Grenzübergänge in die Slowakei ein- und auszureisen:

Slowakei - Österreich
- Bratislava - Jarovce - Kittsee (Autobahn)
- Bratislava - Jarovce - Kittsee (alte Straße)
- Bratislava - Petržalka - Berg
- Moravský Svätý Ján - Hohenau
- Záhorská Ves – Angern an der March

Slowakei - Ungarn
- Bratislava Čunovo - Rajka (Autobahn)
- Medveďov - Vámosszabadi
- Komárno - Komárom
- Štúrovo - Esztergom
- Šahy - Parassapuszta
- Slovenské Ďarmoty - Balassagyarmat
- Šiatorská Bukovinka - Salgótarján
- Kráľ - Bánréve
- Milhosť - Tornyosnémeti (Straße Nr. I/17)
- Milhosť - Tornyosnémeti cesta (Straße Nr. R4)
- Slovenské Nové Mesto - Sátoraljaújhely
- Hosťovce –Tornanádaska

Slowakei - Tschechische Republik
- Svrčinovec - Mosty u Jablunkova
- Makov - Bílá-Bumbálka
- Horné Srnie - Brumov-Bylnice
- Drietoma - Starý Hrozenkov
- Moravské Lieskové - Strání
- Lysá pod Makytou - Střelná
- Vrbovce - Velká nad Veličkou
- Brodské - Břeclav (Autobahn)
- Holíč - Hodonín
- Skalica - Sudoměřice (neue Straße)

Slowakei - Polen
- Trstená - Chyžné
- Vyšný Komárnik - Barwinek

Die Verfahren an Grenzübergängen mit grüner Fahrspur bleiben unverändert.