Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 15.05.2020

Aktuelle Situation im gewerblichen Güterverkehr
Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ausschließlich Sendungen zum Versand, bei denen Sie eine Warenübernahme durch Ihre Empfänger abgeklärt und sichergestellt haben. Da wir sorgsam mit den vorhandenen Transport- und Lagerkapazitäten umgehen müssen, behalten wir uns vor, ab sofort kostenpflichtige Rückführungen zum Versender bzw. Zwischenlagerungen zu organisieren. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit wir die vorhandenen Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Lieferketten effizient einsetzen können.
Belgien
Die belgische Regierung hat vorübergehend, zumindest bis zum 7. Juni 2020, an allen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen eingeführt.
Diese Maßnahmen haben keine Konsequenzen für den internationalen Güterverkehr und die Fahrer.
Italien
Am 17. Mai wurden Vorschriften veröffentlicht, die ab 18. Mai gelten. Das DPCM vom 17. Mai ersetzt das DPCM vom 26. April: Die Selbsterklärung ist jetzt nur noch für Bewegungen zwischen zwei verschiedenen Regionen gültig, da nun auch Bewegungen innerhalb der Region erlaubt sind. Fahrern werden keine Beschränkungen auferlegt, d.h. es besteht keine Verpflichtung, die Einreise nach Italien bei den örtlichen Gesundheitsbehörden anzumelden.
Das am 14. März veröffentlichte Protokoll für den Straßentransport- und Logistiksektor ist weiterhin in Kraft und gilt bis zum 14. Juni.
Bis zum 2. Juni kann der Güterverkehr von /nach Sizilien nur über den Hafen von Messina-Tremestieri abgewickelt werden. Die Regeln für den Güterverkehr von / nach Sardinien bleiben unverändert. Die Staatspolizei bestätigte, dass die Selbsterklärung nicht digital (apps oder pdfs) vorgelegt werden kann, sondern ausgedruckt, unterzeichnet und muss dem Polizeibeamten ausgehändigt werden. Fotokopien eines ausgefüllten Dokuments werden nicht akzeptiert.
Österreich
Mit Wirkung vom 18. Mai wird das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhängern wieder in Kraft gesetzt.
Rumänien
Am 15. Mai bestätigten die rumänischen Behörden, dass ihr "Notstand"-Status auf nationaler Ebene auf den "Alarmzustand" reduziert wurde. Soziale Distanzierungsmaßnahmen sind weiterhin obligatorisch, und in geschlossenen Räumen sollten Gesichtsmasken getragen werden.
Der internationale Personenverkehr zwischen Rumänien und Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Belgien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Vereinigten Königreich und Nordirland, den Niederlanden und der Türkei ist bis zum 1. Juni 2020 ausgesetzt.
Es gibt keine Änderungen an den derzeitigen Maßnahmen für den Straßengüterverkehr: Bei der Einreise nach Rumänien müssen Fahrer von Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 2,4 Tonnen, die keine Symptome im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) aufweisen, eine Erklärung unter Verwendung der Vorlage des Ministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation ausfüllen, in der Angaben über den Ort gemacht werden müssen, an dem die Fahrer in der Zeit zwischen den beiden Transporten kontaktiert werden können. Die Fahrer sind nicht verpflichtet, sich zu Hause einer Selbstisolierung oder Quarantäne zu unterziehen, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass sie Schutzmaterial gegen Coronaviren (COVID-19) verwenden.