Tschechische Republik
Die Regierung der Tschechischen Republik hat entschieden, den Ausnahmezustand bis 17. Mai 2020 zu verlängern.
Seit dem 11. Mai gelten neue Regeln an den Tschechischen Grenzen.
Allen Ausländern ist die Einreise verboten. Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis über 90 Tage und Personen, die im internationalen Transportgewerbe arbeiten, sind von dieser Regelung ausgenommen (D.h. LKW-Fahrer - Begleitpersonen gelten nicht als Fahrer. Die Ausnahmeregelung gilt für diese Personen daher nicht).