Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 12.05.2020

Aktuelle Situation im gewerblichen Güterverkehr

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ausschließlich Sendungen zum Versand, bei denen Sie eine Warenübernahme durch Ihre Empfänger abgeklärt und sichergestellt haben. Da wir sorgsam mit den vorhandenen Transport- und Lagerkapazitäten umgehen müssen, behalten wir uns vor, ab sofort kostenpflichtige Rückführungen zum Versender bzw. Zwischenlagerungen zu organisieren. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit wir die vorhandenen Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Lieferketten effizient einsetzen können.

Tschechische Republik

Die Regierung der Tschechischen Republik hat entschieden, den Ausnahmezustand bis 17. Mai 2020 zu verlängern.

Seit dem 11. Mai gelten neue Regeln an den Tschechischen Grenzen.
Allen Ausländern ist die Einreise verboten. Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis über 90 Tage und Personen, die im internationalen Transportgewerbe arbeiten, sind von dieser Regelung ausgenommen (D.h. LKW-Fahrer  - Begleitpersonen gelten nicht als Fahrer. Die Ausnahmeregelung gilt für diese Personen daher nicht).