Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 06.05.2020

Aktuelle Situation im gewerblichen Güterverkehr
Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ausschließlich Sendungen zum Versand, bei denen Sie eine Warenübernahme durch Ihre Empfänger abgeklärt und sichergestellt haben. Da wir sorgsam mit den vorhandenen Transport- und Lagerkapazitäten umgehen müssen, behalten wir uns vor, ab sofort kostenpflichtige Rückführungen zum Versender bzw. Zwischenlagerungen zu organisieren. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit wir die vorhandenen Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Lieferketten effizient einsetzen können.
Länder |
Partnerdepot in |
Aktueller Status |
Abholstop |
Zustellein-schränkung |
Belgien | Kampenhout | Ab 4. Mai 2020 läuft die erste Phase eines Eindämmungsplans. Nicht systemrelevante Unternehmen, die Business-to-Business-Lösungen anbieten, können ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Soziale Distanzierungsmaßnahmen sind obligatorisch. Falls dies nicht möglich ist, sollten Mundschutzmasken getragen werden. Die zweite Phase des Plans soll am 11. Mai beginnen, die dritte Phase am 18. Mai. Derzeit noch keine gravierenden Einschränkungen. Es waren eine Reihe von Unternehmen zur Schließung gezwungen, weil sie nicht in der Lage sind, die sozialen Distanzierungsregeln zu respektieren, oder weil es ihnen an Material fehlt, um den Produktionsprozess fortzusetzen. |
nein | verzögert |
Bosnien-Herzegowina | Belgrad | Am 13. April wurden die Lockerungen der Lenk- und Ruhezeitregelungen in Belgien leicht angepasst und begrenzt. Für Fahrer, die lebenswichtige Güter (Lebensmittel, Medikamente, medizinische Geräte, Kraftstoff) transportieren, gilt Folgendes: Erhöhung der wöchentlichen Höchstlenkzeit von 56 Stunden auf 60 Stunden. / Anhebung der maximalen vierzehntägigen Lenkzeit von 90 auf 96 Stunden. / Möglichkeit, eine wöchentliche Ruhezeit über sieben bis 24 Stunden hinaus zu verschieben (anstelle von sechs Stunden). / Möglichkeit, zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten zu nehmen. Die Ausnahmeregelungen gelten bis zum 31. Mai. Die Wartezeit an den Grenzübergängen beträgt 3 - 4 Stunden. Es gibt weiterhin verschärfte Kontrollen. Der Transitverkehr wird nur über einzelne Übergänge zugelassen. Die Laufzeiten verlängern sich um 1 - 2 Tage. |
nein | verzögert |
Bulgarien | Sofia | Am 13. März 2020 haben die bulgarischen Behörden den Ausnahmezustand für das Land erlassen. Dieser Ausnahmezustand wurde bis zum 13. Mai verlängert. Bis 13. Mai führt Bulgarien den zwingenden Gebrauch von Gesichtsmasken für alle, einschließlich Fahrer, in offenen und geschlossenen öffentlichen Räumen ein. Die bulgarische Straßeninfrastrukturbehörde hat am 15. April 2020 eine Anordnung erlassen, mit der das offizielle Feiertagsfahrverbot für Lkw über 12 Tonnen vorübergehend ausgesetzt wird. Es gibt eine weitere vorübergehende Duldung hinsichtlich der Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften für Fahrer bezüglich des nationalen und internationalen Güterverkehrs. Diese Ausnahme gilt vom 17. April 2020 Uhr, bis zum 17. Mai 2020, 24:00 Uhr. In einer Verordnung hat der Gesundheitsminister vom 20. März 2020 bis zum 17. April 2020 allen Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürgern) die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien über alle Grenzübergangsstellen mit allen Verkehrsmitteln untersagt. Transportpersonal, das mit der Beförderung von Gütern beschäftigt ist, ist vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen. Es kommt zu langen Rückstaus und Wartezeiten von bis zu 24 Stunden bei der Einreise. Alle Lastkraftwagen, die das Land durchqueren, werden unabhängig von ihrer Nationalität von der Polizei eskortiert. Darüber hinaus werden alle ausländischen Lastwagen, die nach Bulgarien einfahren, von der Polizei zu ihrer Entladestelle begleitet. Am 30.03.2020 wurde der Grenzübergang zwischen Bulgarien und Griechenland "Zlatograd-Thermes" wegen der Verbreitung von COVID-19 bis auf weiteres geschlossen und Quarantänemaßnahmen in der jeweiligen griechischen Grenzregion angekündigt. An allen Ein- und Ausfahrten der Stadt Bansko und aller regionalen Zentren wurden spezielle Kontrollstellen eingerichtet: Blagoewgrad, Burgas, Warna, Weliko Tarnowo, Widin, Wraza, Gabrowo, Dobritsch, Kardschali, Kjustendil, Lovetsch, Montana, Pasardschik, Pernik, Plewen, Plowdiw, Rasgrad, Ruse, Silistra, Sliwen, Smoljan, Sofia, Stara Sagora, Targowischte, Chaskowo, Schumen und Jambol. |
nein | verzögert |
Deutschland | Die Grenzkontrollen werden bis zum 15. Mai verlängert. Alle deutschen Bundesländer haben Vorschriften eingeführt, die das Tragen von Gesichtsmasken zwingend vorschreiben. Der BGL empfiehlt, dass Fahrer Gesichtsmasken tragen sollten, sobald sie die Kabine ihres Fahrzeugs verlassen. Am 16. April beschloss das Land Hamburg, die Anwendung der Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsverkehrsverbot für Lastkraftwagen zu verlängern. Die Ausnahmeregelungen gelten bis zum 24. Juni. Der Bundesminister des Innern hat am 15. April beschlossen, die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Italien und Spanien um weitere 20 Tage bis zum 4. Mai zu verlängern. Das Bundesministerium für Gesundheit teilte mit, dass Reisende ohne triftigen Reisegrund nicht mehr nach Deutschland nicht mehr einreisen dürfen. Hiervon ausgenommen sind Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Post, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren. Das Netzwerk arbeitet weitgehend stabil. Privatkundenbelieferungen nur noch frei/ab Bordsteinkante. Auf die Inseln Sylt, Föhr und Amrum kann derzeit kein Gefahrgut transportiert werden. Dies gilt auch für LQ. Aufgrund der Zufahrtsbeschränkungen nach/von Rügen, Usedom und Darß und damit zusammenhängenden Wartezeiten, sind die keine Uhrzeitgebundenen Premiumprodukte NLP 8/10/12 buchbar. |
nein | leicht verzögert | |
Dänemark | Taulov | Die an den dänischen Grenzen geltenden Beschränkungen wurden bis einschließlich 11. Mai verlängert; die Frist könnte je nach den Umständen weiter verlängert werden. Der Waren- und Güterverkehr bleibt weiterhin ausgenommen. Es kommt zu Rückstaus an der Grenze durch verschärfte Grenzkontrollen. Kleinere Grenzübergänge wurden geschlossen. | nein | verzögert |
Estland | Tallinn | Rückstau an der Grenze durch verschärfte Grenzkontrollen. Mittlerweile gibt es eine nationale Sperre für alle nicht lebensnotwenigen Geschäfte. Der Güterverkehr läuft jedoch weitgehend störungsfrei. | nein | verzögert |
Finnland | Helsinki | Am 4. Mai kündigte die finnische Regierung die Aufhebung der derzeit geltenden Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Verkehr über die Schengen-Binnengrenzen ab 14. Mai an. Die Maßnahme wird den arbeits- oder kommissionsbedingten Pendelverkehr und andere wesentliche Verkehrsarten ermöglichen. Urlaubs- und Erholungsreisen ins Ausland werden nach wie vor nicht empfohlen. Das finnische Innenministerium wird Richtlinien zur schrittweisen Öffnung des Grenzverkehrs erarbeiten. Die Gültigkeit der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Grenzen und der Verkehrsbeschränkungen wurde verlängert; die Grenzkontrollen werden bis zum 13. Mai 2020 durchgeführt. Am 16. April erließ die finnische Regierung neue Verordnungen, die Sonderbestimmungen über den Transport gefährlicher Güter beinhalten. Die Dekrete treten am 17. April in Kraft. Mit den Sondervereinbarungen bleiben die periodischen Inspektionen von Druckbehältern, UN-Tanks und UN-MEG-Containern, die während der Coronavirus-Situation auslaufen würden, ausnahmsweise mit Sonderregelungen in Finnland und anderen Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung in Kraft. Am 15. April hob die finnische Regierung die am 28. März in Kraft getretenen Beschränkungen für den Verkehr in die und aus der Region Uusima auf. Alle anderen Maßnahmen, einschließlich derjenigen an den Außengrenzen, der sozialen Distanzierung, in Restaurants und Schulen usw., bleiben weiterhin anwendbar. Der Verkehr an den internationalen Grenzübergangsstellen der Ostgrenze ist eingeschränkt. Die Grenzübergangsstellen Imatra, Kuusamo, Niirala, Nuijamaa, Rajajooseppi, Salla, Vaalimaa und Vartius sind nur für den Güterverkehr und die Rückreise nach/von/über Finnland für finnische und andere EU-Bürger sowie Bürger der Russischen Föderation vorgesehen. Die Grenzübergangsstellen Inari, Parikkala und Vainikkala sind nur für den Güterverkehr vorgesehen. Es kommt zu Wartezeiten. |
nein | verzögert |
Frankreich | Paris, Lyon, Straßburg | An den folgenden Tagen werden einige Fahrverbote für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen aufgehoben: vom 7. bis 8. Mai und vom 20. bis 21. Mai für Fahrzeuge, die Lebensmittel, Hygiene- / Medizinprodukte (oder für die Entwicklung erforderliche Produkte) und Baumaterial (für allgemeine öffentliche Arbeiten / Bau öffentlicher Gebäude erforderliche Ausrüstung) transportieren. Am 23. April hat die Autobahngesellschaft APRR Aktualisierungen und Informationen über die Tätigkeit einiger Raststätten in Frankreich veröffentlicht, die für Fahrer geöffnet sind (www.iru.org). Ab sofort fährt die Paris-Line nur noch alle 2 Tage, beginnend am 24.03.2020. Es besteht weiterhin Rückstau an der Grenze durch verschärfte Grenzkontrollen. Frankreich verlängert seine Ausgangs-sperre bis 11.05.2020. Der Güterverkehr ist von den Bewegungseinschränkungen ausgenommen. Die französischen Behörden gestatten nicht-französischen Berufskraftfahrern die Einreise nach Frankreich unter Verwendung des Formulars gemäß Anhang 3 der EG-Mitteilung "Green Lanes – Vorlage für eine Bescheinigung für internationale Transportarbeiter". In den französischen Netzen gibt es einen Kapazitätsabbau, so dass es im Weitertransport zu Verzögerungen kommt. Stationäre Handelsaktivitäten sind verboten, sofern es sich nicht um Lebensmittel oder medizinische Produkte handelt. Unsere Partner berichten, dass 80% der Sendungsempfänger im Elsaß bereits geschlossen haben. B2C Lieferungen sind nur eingeschränkt möglich. Es ist kein pysischer Kontakt mit dem Kunden erlaubt. |
Zustellungs-möglichkeit muss geklärt sein! | stark verzögert |
Großbritannien | Dartford | Das Vereinigte Königreich ist nach wie vor vollständig abgeriegelt, und es besteht ein Reiseverbot. Alle nicht unmittelbar notwendigen Geschäfte sind geschlossen. Die Industrie ist aktiv, obwohl sie in einigen Bereichen den Betrieb eingestellt hat und in anderen Bereichen deutlich eingeschränkt arbeitet. Derzeit können die Auslieferungen und Abholungen – wenn auch mit Verzögerungen – durchgeführt werden. Es sollte vor Auftragserteilung unbedingt sichergestellt werden, dass der Lieferant/Kunde vor Ort ist, damit keine unnötigen Rückführungen erforderlich werden. |
nein | verzögert |
Griechenland | Athen | Die Gültigkeit der Selbstisolierungsmaßnahme in Griechenland wurde bis zum 15. Mai 2020 verlängert. Am 2. April veröffentlichte die griechische Regierung einen Erlass über die Quarantäne-Routine, die Personen, die aus dem Ausland nach Griechenland einreisen, befolgen müssen. Art. 2 des Erlasses enthält besondere Bestimmungen für LKW-Fahrer, die wie folgt lauten: Arbeitnehmer aller Nationalitäten, die im internationalen Verkehr (Land, Luft, See) tätig sind, müssen bei der Einreise nach Griechenland unverzüglich entweder das Land durchqueren oder ihren endgültigen Bestimmungsort innerhalb des Landes erreichen. Nach Erreichen des Endziels in Griechenland müssen die Fahrer eine vorübergehende Isolationsperiode von 14 Tagen beginnen. Ausnahmen von dieser Regel gelten in folgenden Fällen: Wenn die Notwendigkeit besteht, einen neuen internationalen Transport zu beginnen (z.B. bilateraler Transport). In diesem Fall kann die obligatorische Quarantäne jederzeit, auch am Tag nach ihrem Beginn, aufgehoben werden. Wenn ein nationaler Transport (innerhalb des griechischen Hoheitsgebiets) erforderlich ist. In diesem Fall muss der Fahrer mindestens 7 Tage in Isolation verbringen, beginnend mit dem Tag seiner Einreise in das Land. Aufgrund der obligatorischen Woche, die er in der Isolation verbringen muss, ist die Kabotage nicht möglich. Die Maßnahme gilt vom 2. April bis zum 20. April. Bei Zuwiderhandlung wird eine Geldbuße von 5.000 EUR verhängt. Seit 23.03. ist eine nationale Sperre verhängt worden, die die Bewegungsfreiheit der griechischen Bevölkerung auf griechischem Gebiet stark einschränkt. Der Güterverkehr ist von den Beschränkungen ausgenommen. Die Fahrer müssen jedoch ein Bescheinigungsformular ihres Arbeitgebers sowie einen Pass/Personalausweis und einen CMR Frachtbrief vorlegen, um die Transporttätigkeit während des Aufenthalts auf griechischem Hoheitsgebiet nachzuweisen. Die Zollstelle Evzoni an der griechisch/nordmazedonischen Grenze ist für Lastwagen gesperrt. |
nein | verzögert |
Irland | Dublin | Am 15. April beschloss das irische Verkehrsministerium, die Regeln für die Lenk- und Ruhezeiten für weitere 6 Wochen zu lockern. Die Ausnahmen gelten vom 17. April bis zum 31. Mai für alle Transportaktivitäten innerhalb der Republik Irland: Die 14-tägige Lenkzeitbegrenzung wird von 90 auf 112 Stunden ausgedehnt. Der stationäre Handel ist weitgehend geschlossen. Der Warenverkehr ist von den Beschränkungen ausgenommen. Die Zustellung erfolgt mit einem papierlosen Abliefernachweis. Laufzeiten verzögern sich. Bis auf weiteres befördert die Fährgesellschaft Seatruck Ferries nur unbegleitetes Equipment. |
nein | verzögert |
Italien | Buccinasco (Mi) Bozen, Pomezia (Ro) |
Am 10. April wurde der Erlass zur Verlängerung der Sperrmaßnahmen bis zum 3. Mai im Amtsblatt veröffentlicht. Bei jedem grenzüberschreitenden Gütertransport muss zusätzlich zur Mitführung der Eigenerklärung eine Meldung an die Gesundheitsbehörde getätigt werden. Dies bedeutet, die Präventionsabteilung der am Ort des Grenzübertritts zuständigen italienischen Gesundheitsbehörde ist vorab per Mail (bzw. in Südtirol online - https://siag.limequery.org/483785?lang=it) zu informieren. Die Feiertagsverkehrsverbote für Fahrzeuge, die in Italien internationale Transporte durchführen, wurden bis auf weiteres aufgehoben. Am 11. April wurde der Erlass zur Verlängerung der Sperrmaßnahmen bis zum 3. Mai im Amtsblatt veröffentlicht. Alle "nicht lebenswichtigen" Unternehmen und Industrien sind geschlossen. Dies gilt nicht für pharmazeutische Unternehmen und Betriebe, die für die Lebensmittelversorgungskette lebenswichtig sind. Lieferungen, die zu nicht diesen "lebenswichtigen" Branchen gehören können von uns nicht mehr übernommen werden. Sendungen, die in Italien nicht zugestellt werden können, weil der Empfänger geschlossen hat, werden kostenpflichtig retourniert. |
stark ein-geschränkt | verzögert |
Kroatien | Zagreb | Bei Transporten im Transit durch Kroatien sind die Autobahnen zu benutzen. Fahrtrouten, Haltestellen und Tankstellen werden von den Polizeibehörden vorgeschrieben. Bei ihren Halten müssen die Fahrer strikte Abstandsvorschriften befolgen und nahen körperlichen Kontakt vermeiden (2 Meter Abstand in Innenräumen, 1 Meter Abstand im Freien). Am 18. April entschied die kroatische Regierung, die Konvoi-Methode für Transitoperationen in Kroatien abzuschaffen. Nach einem Abkommen zwischen Kroatien und Bosnien Herzegowina werden 20 Grenzübergänge ab Donnerstag, 2. April, vorübergehend geschlossen. Die Grenzübergänge sind: Svilaj, Gejkovac, Pašin Potok, Bogovolja, Kordunski Ljeskovac, Lička Kaldrma, Bili Brig, Aržano Pazar, Dvorine, Cera, Jovića Most, Sebišina, Slivno, Podprolog, Unka, Vukov Klanac, Imotica, Slano, Hrvatska Dubica i Gabela Polje. Für ausländische Fahrer aus den Risikogebieten gilt eine verschärfte Quarantäneregelung. Die Wartezeit an den kroatischen Grenzen beträgt derzeit etwan 1 - 2 Stunden. Der internationale Transport von und nach Kroatien ist aufgrund von Problemen mit verfügbaren Fahrern und Verzögerungen beim Grenzübertritt immer noch sehr schwierig. Abholungen und Zustellungen verzögern sich um 1-2 Tage. |
nein | verzögert |
Lettland | Riga | Am 23. April informierten die lettischen Zollbehörden darüber, dass Fahrer über Ausrüstung zum Selbstschutz (Masken und Handschuhe) verfügen müssen, wenn sie in das Land einreisen oder es verlassen. Diese Verpflichtung tritt ab sofort in Kraft. Rückstau an der Grenze durch verschärfte Grenzkontrollen | nein | verzögert |
Litauen | Vilnius | Am 22. April hat die litauische Regierung die landesweite Quarantäne bis 1. Mai, 24 Uhr verlängert. Ab sofort müssen Fahrer, die nach oder durch Litauen fahren, alle ihre Stops während ihrer internationalen Fahrt formlos aufzeichnen und dabei auch die Gründe für den Halt und dessen Dauer vermerken. Diese Vorschrift betrifft sowohl litauische als auch ausländische Fahrer. Litauen hat die Beschränkungen an den Grenzen zu Polen und Lettland wieder eingeführt. Seit dem 14. März dürfen Ausländer mit keinem Transportmittel ins Land einreisen. Ausnahmen gelten für Personen, die in der Republik Litauen wohnen, und für Personen, die in litauischen Unternehmen beschäftigt sind und entweder im internationalen gewerblichen Güterverkehr tätig sind oder einen internationalen gewerblichen Güterverkehr mit einem beliebigen Verkehrsmittel durchführen. Für die Besatzung und die Mitglieder der Besatzung, die in litauischen Unternehmen im internationalen gewerblichen Verkehr tätig sind oder internationale gewerbliche Transporte in allen Arten von Fahrzeugen durchführen, ist die Isolierung vom Tag der Ankunft in der Republik Litauen bis zum Tag der Abreise aus ihrem Hoheitsgebiet, jedoch nicht länger als 14 Tage, obligatorisch. Ausländische Transportunternehmen mit Frachtfahrzeugen, die Litauen durchqueren, sind zugelassen. Ab dem 4. April um 00.00 Uhr ist es verboten, Passagiere und ihre Autos mit Passagierschiffen und Fähren in die Republik Litauen zu transportieren, mit Ausnahme der Fährverbindung Kiel-Klaipeda-Kiel oder mit Genehmigung des Innenministers oder seines bevollmächtigten Vertreters. Ab dem 4. April um 00.00 Uhr sind Passagierflüge von und zu litauischen Flughäfen ebenfalls verboten, es sei denn, die litauische Verkehrssicherheitsbehörde hat dies genehmigt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Verkehrs- und Außenministerien. |
nein | verzögert |
Luxemburg | Kampenhout | Rückstau an der Grenze durch verschärfte Grenzkontrollen. Die Gültigkeit einer Reihe von ADR-Zertifikaten wird über verschiedene Zeiträume verlängert. Die vollständige Liste kann unter https://www.itf-oecd.org/sites/default/files/docs/l-measures-covid19_0.pdf eingesehen werden. |
nein | verzögert |
Mazedonien | Skopje | Rückstau an der Grenze durch verschärfte Grenzkontrollen. Einige Übergänge wurden geschlossen. | nein | verzögert |
Niederlande | Doesburg | Um das Risiko für Fahrer und Kunden zu minimieren wird es neues Procedere bei der Quittungsleistung geben: Der CMR wird an der Ware angebracht, um den direkten Kontakt zwischen den Personen zu vermeiden. Statt einer Unterschrift wird der Fahrer am Ablieferort ein Foto der entladenen Sendung machen, wobei sowohl die Sendung als auch die Etiketten gut sichtbar sein werden. Der Fahrer wird den Namen des Empfängers in Klarschrift auf der Rollkarte notieren. Bitte informieren Sie Ihre Empfänger über diese Arbeitsweise, da die Sendungen ansonsten nicht ausgeliefert und kostenpflichtig retourniert werden. | nein | leicht verzögert |
Norwegen | Oslo | Die norwegischen Grenzkontrollmaßnahmen werden nach dem 15. Mai um 90 Tage verlängert. Es ist wichtig, dass Lkw-Fahrer ihren Reisepass und Führerschein beim Grenzübertritt griffbereit haben. Alle Personen, die aus anderen Ländern als Schweden und Finnland mit der Fähre, dem Flugzeug, dem Bus oder dem privaten Auto nach Norwegen einreisen, werden einer obligatorischen 14-tägigen Quarantäne unterzogen (auch wenn sie keine Symptome von COVID-19 aufweisen). Der internationale Straßengüterverkehr ist davon ausgenommen. Derzeit noch keine gravierenden Einschränkungen. |
nein | verzögert |
Österreich | Wien; Innsbruck, Graz, Salzburg, Wolfurt | Österreich hat vorübergehend Grenzkontrollen wiedereingeführt. Diese Maßnahmen gelten bis zum 31. Mai (für die Grenzen zu Deutschland, Italien, Schweiz, Liechtenstein, Slowakei und die Tschechische Republik) bzw. 11. November (für die Grenzen zu Ungarn und Slowenien). Es werden Gesundheitskontrollen an allen Grenzen durchgeführt. Österreich hat die vorübergehende Grenzkontrolle an den Grenzen zu Italien wieder eingeführt. Die Temperatur der Fahrer und ihre Aktivitäten der letzten Tage werden systematisch kontrolliert. Kleinere Grenzübergangsstellen sind geschlossen. Offene Grenzübergänge sind: Brenner, Sillian, Reschenpass und Thörl-Maglern. Am 21. April bestätigte die AISÖ, dass das Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen bis zum 17. Mai ausgesetzt wird. Am 10. April gewährte die österreichische Regierung eine weitere Lockerung der Lenk- und Ruhezeiten. Die folgenden Lockerungen gelten für den nationalen und internationalen Verkehr vom 14. April bis 15. Mai: Tageshöchstlenkzeit von 9 Stunden auf 11 Stunden ausgedehnt. / Wöchentliche Höchstlenkzeit von 56 Stunden auf 60 Stunden ausgedehnt. / Zweiwöchentlichen Höchstlenkzeit von 90 Stunden auf 100 Stunden ausgedehnt.Folgende Gemeinden in Salzburg sind unter Quarantäne gestellt: AT-5700 Zell am See, AT- 5753 Saalbach-Hinterglemm und AT-5541 Altenmarkt! In den Gemeinden Flachau, im Gasteinertal und im Großarltal bleibt die Quarantäne aufrecht. In Flachau werden die Bestimmungen verschärft. In der 2.800-Einwohner-Gemeinde ist der Berufsverkehr untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind Versorgungsfahrten mit Lebensmitteln oder Treibstoffen. Die ursprünglich für zwei Wochen verhängte Quarantäne über sechs Gemeinden gilt sie in den neun Orten bis mindestens 13. April 2020. Neben der Arlbergregion stehen in Vorarlberg auch Teile von Nenzing unter Quarantäne. In diese Regionen dürfen ausschließlich Lebens- und Arzneimittel transportiert werden: 6764 Lech, 6763 Zürs, 6762 Stuben, 6754 Klösterle, 6888 Schröcken, 6767 Warth, 6710 Nenzing. Ebenfalls unter Quarantäne stehen das gesamte Tirol sowie die folgenden Gemeinden: Flachau, Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein (alle Gasteinertal) sowie Großarl und Hüttschlag (Großarltal). Der Warenverkehr wurde eingeschränkt. |
nein | verzögert |
Polen | Warschau | Ab dem 04. Mai 2020 gilt keine 14-tägige Quarantäne mehr für Personen, die aus beruflichen, dienstlichen oder sonstigen erwerbstätigen Gründen (Tätigkeit in Polen oder in Deutschland) die Grenze nach Polen überqueren. Die Ausnahme gilt nicht für medizinisches Personal sowie die Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen. Diese müssen nach der Einreise nach Polen weiterhin für 14 Tage in Quarantäne. Grenzkontrollen wurden bis zum 13. Mai verlängert. Ab dem 23. April sind in Polen tätige Fahrer verpflichtet, Gesichtsmasken zu tragen, wenn sie ihre Kabine verlassen. Falls sich zwei Personen in der Kabine befinden, müssen beide auch während der Fahrt eine Gesichtsmaske tragen. Die Befreiung von der obligatorischen Quarantäne nach dem Überschreiten der Staatsgrenze gilt auch für Berufskraftfahrer im internationalen Straßentransport (einschließlich des internationalen kombinierten Verkehrs), die aus dem Ausland mit einem anderen Verkehrsmittel als dem Fahrzeug, in dem der Straßentransport durchgeführt wird, zurückkehren. Es kommt weiterhin zu Rückstaus an der Grenze durch verschärfte Kontrollen. Kleinere Grenzübergänge wurden geschlossen. Die Laufzeiten verlängern sich um 1 - 2 Tage. |
nein | stark verzögert |
Portugal | Lissabon, Porto | Am 9. April genehmigte der Ministerrat die Verlängerung des Ausnahmezustands bis zum 14. Mai um 00.00 Uhr. Die Grenzen bleiben für den Personenverkehr geschlossen. Der internationale Güterverkehr, Grenzpendler und Einsatzfahrzeuge sind von Beschränkungen ausgenommen. Allerdings bleiben nur die wichtigsten Grenzübergänge zu Spanien geöffnet: Quintanilha, Tui, Vilar Formoso, Elvas, Castro Marim, Vila Verde de Raia (Chaves), Monfortinho (Castelo Branco), Marvão (Portalegre) und Vila Verde de Ficalho (Beja). Die Gemeinde Ovar bleibt in Quarantäne (Notstand). Gütertransporte in die Gemeinde sind nur für die Belieferung von zugelassenen Industrien, Supermärkten, Apotheken und Tankstellen erlaubt. Der internationale Güterverkehr bleibt unabhängig vom verwendeten Fahrzeug oder den beförderten Gütern ausgenommen. Die Fahrer sollten jedoch die hygienischen und sanitären Anforderungen einhalten, die zur Verhinderung der Verbreitung des Virus festgelegt wurden. In der Region Ovar wurde der Katastrophenfall ausgerufen, und die gesamte Stadt wurde unter Quarantäne gestellt. Für mindestens 15 Tage können in den Postleitzahlgebieten: 3880, 3881, 3884, 3885 und 3886, 3880, 3881, 3884, 3885 und 3886 keine Zustellungen oder Abholungen getätigt werden. |
nein | leicht verzögert |
Rumänien | Bukarest | Am 14. April verlängerte der rumänische Präsident den Ausnahmezustand auf dem rumänischen Staatsgebiet um weitere 30 Tage, beginnend am 15. April. Das rumänische Innenministerium erließ die Militärverordnung Nr. 8: Die folgenden staatlichen Grenzübergangsstellen bleiben während der gesamten Dauer des Ausnahmezustands ganz oder teilweise geschlossen: An der rumänisch-ungarischen Grenze: 1. Turnu, Komitat Arad (mit Ausnahme der Freizügigkeit von Grenzgängern); 66 2. Salonta, Komitat Bihor - Eisenbahn- und Straßenverkehr (mit Ausnahme der Freizügigkeit von Grenzgängern auf der Straße); 3. Sãcuieni, Komitat Bihor (mit Ausnahme der Freizügigkeit von Grenzgängern); 4. Valea lui Mihai, Kreis Bihor - Eisenbahn- und Straßenverkehr (mit Ausnahme des Eisenbahngüterverkehrs); 4; 5. Carei, Verwaltungsbezirk Satu Mare. Das rumänische Innenministerium hat die Militärverordnung Nr. 7 erlassen. Es wurden neue Maßnahmen für den Straßenverkehr von Personen und Gütern eingeführt, die wie folgt lauten: Der internationale Straßenpersonenverkehr im Linienverkehr, Sonderlinienverkehr und Gelegenheitsverkehr im internationalen Verkehr wird bis zum Ende des Ausnahmezustands ausgesetzt. Bei der Einreise nach Rumänien müssen die Fahrer von Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 2,4 Tonnen, die keine Symptome im Zusammenhang mit COVID-19 aufweisen, in eigener Verantwortung eine Erklärung ausfüllen, deren Muster vom Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation festgelegt wird, wo sie den Ort angeben, an dem sie während der Zeit zwischen zwei Fahrten erreichbar sind. Sie unterziehen sich nicht der Isolierung bei einer Maßnahme/Quarantäne zu Hause, vorausgesetzt, der Arbeitgeber stellt die Schutzmaterialien gegen COVID-19 sicher. Transitverkehr geht nur über Korridore und muss innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein. Es darf nur auf Parkplätzen entlang der Transitroute gehalten werden. Bei der Einreise nach Rumänien ist der Fahrer verpflichtet, auf den verglasten Teilen des Fahrzeugs (Windschutzscheibe) einen speziellen Aufkleber anzubringen, der von der Staatlichen Inspektion für die Kontrolle des Straßenverkehrs zur Verfügung gestellt wird, bzw. das Transitformular aufzubewahren, dessen Muster vom Minister für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation festgelegt wird. Am 4. April hob die Nationale Gesellschaft für Straßeninfrastrukturverwaltung (CNAIR) die Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen auf dem Abschnitt Ploiesti-Brasov der Nationalstraße DN1 (E60) auf. Die Maßnahme gilt bis zum 16. April. Die Fahrbeschränkungen auf dem Abschnitt Bukarest-Ploiesti der Nationalstraße DN1 sind weiterhin in Kraft. |
nein | verzögert |
Schweden | Malmö, Göteborg | Die schwedische Verkehrsbehörde plant, dass Schweden eine befristete und begrenzte Lockerung bei der Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen, die alle Arten von Gütern und Personen befördern. Diese Lockerung gilt ab dem 15. April 2020 und wird bis zum 31. Mai 2020 gelten. Derzeit noch keine gravierenden Einschränkungen. |
nein | verzögert |
Schweiz | Kreuzlingen, Basel | Grenzübergänge sind für den Güterverkehr geöffnet, die Grenzkontrollen wurden bis auf weiteres verlängert. An einigen Grenzübergängen gibt es auch sogenannte Green Lanes für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von medizinischen Produkten, Lebensmitteln, Treibstofflieferungen und Post. Am 1. April meldete das Eidgenössische Justizdepartement die Verlängerung der Grenzkontrollen bis zum 24. April. Die Verlängerung betrifft die Grenzen zu allen Schengen-Staaten mit Ausnahme der Land- und Luftgrenzen zu Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und Deutschland, die separat verlängert wurden. Auch die Grenzen zum Fürstentum Liechtenstein sind von der Regelung ausgenommen. Es kommt durch diese verschärfte Grenzkontrollen zu Rückstaus an den Übergängen. |
nein | verzögert |
Serbien | Belgrad | Um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf dem Territorium der Republik Serbien zu begrenzen, hat die Regierung durch verschiedene Dekrete Maßnahmen ergriffen. Unter den verschiedenen Maßnahmen wird festgelegt, dass Ausländern die Einreise in die Republik Serbien vorübergehend verboten wird. Diese Maßnahmen gelten u.a. nicht für die folgenden Kategorien: - die Besatzung von Güterkraftfahrzeugen bei der Durchführung von internationalen Transporten auf der Straße. Im Falle des internationalen Transitgüterverkehrs auf der Straße ist dieses auf einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Serbien beschränkt. Die Polizeibegleitung für Lastkraftwagen im Transit durch Serbien ist ab dem 2. April 2020 abgeschafft worden, was einen schnelleren Transport der Waren zu den Endkunden ermöglicht. Lastkraftwagen im Transit können nur an ausgewiesenen Rastplätzen und Tankstellen, die mit einem TRANSIT-Schild gekennzeichnet sind, anhalten. Die Fahrer erhalten eine Karte mit den ausgewiesenen Rastplätzen an den Grenzübergängen. Das Anhalten oder Parken außerhalb dieser speziellen Punkte ist streng verboten und wird mit Sanktionen belegt. Die Fahrer müssen Schutzmasken und Handschuhe tragen. Bitte beachten Sie, dass nun 45 Grenzen vorübergehend geschlossen sind und dass der internationale Straßengüterverkehr auf die offenen Grenzen umgeleitet werden sollte. Wartezeit an den Grenzen 1 - 2 Stunden. |
nein | verzögert |
Slowakei | Bratislava | Am 28. April haben die slowakischen Behörden entschieden, die ursprünglich für den 1., 3., 8. und 10. Mai geplanten Fahrverbote aufzuheben. Die Verfahren an Grenzübergängen mit grüner Fahrspur bleiben unverändert. Am 17. April hat die slowakische Regierung beschlossen, die Kontrollen an den Grenzen bis zum 7. Mai zu verlängern. Während dieses Zeitraums wird es nur noch möglich sein, über die bestimmte Grenzübergänge in die Slowakei ein- und auszureisen. Es gilt weiterhin der Ausnahmezustand. LKW-Fahrer werden stichprobenartig kontrolliert und dürfen, wenn sie keine Symptome haben, weiterfahren. Dies führt zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen. Für Privatpersonen gilt: nur Personen mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Land werden die Slowakei erreichen, und alle Personen, die aus dem Ausland kommen (egal von welchem Land), werden unter Quarantäne gestellt. | nein | verzögert |
Slowenien | Ljubljana | Nach der Entscheidung Kroatiens vom 18. April sind nun auch in Slowenien Konvois abgeschafft worden. Es werden folgende Grenzübergänge zu Österreich für den gesamten Verkehr gesperrt: Korensko sedlo, Holmec, Jurij und Šentil, und Ljublej ist zwischen 5 Uhr morgens und 21 Uhr abends geöffnet. Längere Warteschlangen haben sich an der Grenze gebildet. Die Quarantäneverordnung gilt weiterhin: Alle ausländischen Bürger und slowenischen Staatsbürger, die nach Slowenien zurückkehren und nicht im Transit sind (einschließlich gesunder Menschen, die aus dem Ausland zurückkehren) müssen in Quarantäne. Es wird dafür appelliert, LKW Fahrer auszunehmen. Es gibt eine zusätzliche Vereinbarung mit den Benzinlieferanten (Shell, OMV...), die es ihnen ermöglicht die Fahrer zu betreuen und dafür zu sorgen, dass sie genügend Platz auf den Parkplätzen haben, um ihnen angemessene hygienische Bedingungen zu ermöglichen. Lastkraftwagen, deren Endziel Slowenien ist, und Lastkraftwagen, die Postsendungen, medizinische Geräte, pharmazeutische Produkte oder humanitäre Hilfe befördern, dürfen in das Land einreisen. Es gibt weiterhin Kapazitätsengpässe durch fehlendes Fahrpersonal ab. Der Zustellungen und Abholungen sind 1-2 Tage verzögert. Viele Unternehmen in Slowenien sind derzeit geschlossen. |
nein | verzögert |
Spanien | Madrid, Barcelona, Irun | Beim Straßentransport von Gütern ist das Tragen einer Maske nur bei Doppelbesetzung der Kabine obligatorisch. Diese neue Regelung tritt am 4. Mai in Kraft. Am 9. April wurde der Ausnahmezustand bis zum 26. April verlängert. Der Transportsektor wird unabhängig von der Art der beförderten Güter als systemrelevant betrachtet. Die meisten Betriebe sind auf behördliche Anordnung geschlossen. Straßengüterverkehrs- und Logistikunternehmen wird dringend empfohlen, bei ihren in Spanien ansässigen Kunden nachzufragen, ob deren Tätigkeit zu den ausgenommenen Tätigkeiten zählt. Folgende Quarantänegebiete können nicht beliefert/entsorgt werden: Region Arroyo de la Luz: 10900 • Regionen Cartagena, San Pedro, San Javier, Los Alcázares, La Unión, Mazarrón y Águilas 30201 30350 30382 30394 30868 30877 30202 30351 30383 30395 30740 30878 30203 30365 30384 30396 30730 30879 30204 30367 30385 30397 30710 30880 30205 30368 30389 30398 30360 30889 30300 30369 30390 30590 30860 30310 30370 30391 30593 30870 30319 30380 30392 30594 30875 30330 30381 30393 30835 30876 Die bisherigen Quarantänezonen werden weiterhin aufrechterhalten: 08700 Igualada 08711 Odena 08788 Vilanova del Camí 08281 Calonge de Segarra 08783 Capellades 08787 Carme 08281 Castellfollit de Riubregós 08719 Castellolí 08281 Copóns 08719 Jorba 08779 La Llacuna 08787 La Pobla Claramunt 08783 Masquefa 08717 Montmaneu 08787 Orpí 08784 Piera 08781 Pierola 08281 Prat del Rey 08282 Pujalt 08719 Rubió 08712 San Martin de Tous 08282 Sant Marti Sasguioles 08281 Salavinera 08787 Santa María de Miralles 08789 Torre de Claramunt 08785 Vallbona 08289 Veciana 08711 Argensola 08710 Santa Margarita Montbuy |
Zustellungs-möglichkeit muss geklärt sein! | verzögert |
Tschechien | Prag | Am 29. April hat die Tschechische Regierung entschieden, den Ausnahmezustand bis 17. Mai 2020 zu verlängern. Die Ausnahmen vom Fahrverbot wurden auch entsprechend verlängert. An den Grenzen kommt es zu langen Wartezeiten. Die Sperrungen im PLZ-Gebiet 78... wurden aufgehoben. Zustellungen/Abholungen sind jedoch weiterhin verzögert. Die Situation an den Grenzen hat sich etwas entspannt. Zustell- und Abholservices verzögern sich um 1 – 2 Tage. Alle Menschen müssen eine Maske oder irgendwelche Alternativen benutzen. Sollten die Warenempfänger dies nicht umsetzen, können die Fahrer selbst entscheiden, ob sie die Sendungen ausliefern. In diesem Fall werden wir den Sonderstatus "NICHT GELIEFERT - DER EMPFÄNGER VERWENDET KEINE SCHUTZAUSRÜSTUNG" verwenden und eine Gebühr für die 2. Lieferung berechnen. |
nein | verzögert |
Türkei | Istanbul | Es wurden diverse Grenzübergänge geschlossen. Es kommt zu langen Wartezeiten an der Grenze zu Bulgarien. Die Türkei hat Beschränkungen für den Straßengüterverkehr eingeführt.Am 9. April legte das türkische Innenministerium Maßnahmen im Zusammenhang mit von COVID-19 fest. Alle Fahrer einer Gesundheitskontrolle unterzogen. Personen, die Symptome im Zusammenhang mit der Krankheit aufweisen, dürfen nicht in die Türkei einreisen. Türkische Fahrer, die in ihr Land zurückkehren, haben sich einer vierzehntägigen Quarantäne unterzogen. Fahrer aus einem der unten aufgeführten Länder können nicht mehr in die Türkei einreisen, bevor sie außerhalb der Türkei (an der Grenze) eine vierzehntägige Quarantäne durchlaufen haben. Fahrer aus einem Land, das nicht auf der Liste steht, können in die Türkei einreisen, es sei denn, sie befördern Fracht aus oder durch ein Land auf der Liste: Die Liste der Länder wird regelmäßig aktualisiert. Stand 23.03.2020: Angola / Algerien / Österreich / Belgien / Bangladesch / China / Kanada / Tschechische Republik / Tschad / Kamerun / Kolumbien / Dänemark / Dschibuti / Dominikanische Republik / Ägypten / Ecuador / Äquatorialguinea / Frankreich / Finnland / Deutschland / Guatemala / Ungarn / Iran / Italien / Irak / Irland / Indien / Elfenbeinküste / Jordanien / Kuwait / Kenia / Kosovo / Kasachstan / Libanon / Lettland / Montenegro / Marokko / Mongolei / Moldawien / Mauretanien / NCTR / Norwegen / Niederlande / Niger / Nord-Mazedonien / Nepal / Oman / Polen / Philippinen / Portugal / Panama / Peru / Südkorea / Spanien / Schweden / Schweiz / Saudi-Arabien / Slowenien / Sudan / Sri Lanka / Großbritannien / Vereinigte Arabische Emirate / Ukraine / Usbekistan / Taiwan / Tunesien. Hauptläufe auf dem Landweg wurden aufgrund der Quarantänebestimmungen für die Fahrer eingestellt. Es steht nicht genug Fahrpersonal zur Verfügung. Züge/RoRo’s laufen mit Verzögerungen. Grenzübertritt nur in Konvois von maximal 15 Fahrzeugen möglich, es kommt zu langen Wartezeiten. Zustellungen und Abholungen verzögern sich ebenfalls. |
nein | verzögert |
Ungarn | Budapest | Die Grenzen sind geschlossen, der Güterverkehr ist grundsätzlich möglich, wird aber nur über ausgewiesene Übergänge möglich gemacht. Es entstehen entsprechend lange Rückstaus an der Grenze. Es gibt verbindliche Transitrouten. Eine Schutzausrüstung für Fahrer ist vorgeschrieben, Anwesenheit des Fahrers bei Be- und Entladetätigkeiten verboten. | nein | verzögert |