Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 04.06.20

Aktuelle Situation im gewerblichen Güterverkehr

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ausschließlich Sendungen zum Versand, bei denen Sie eine Warenübernahme durch Ihre Empfänger abgeklärt und sichergestellt haben. Da wir sorgsam mit den vorhandenen Transport- und Lagerkapazitäten umgehen müssen, behalten wir uns vor, ab sofort kostenpflichtige Rückführungen zum Versender bzw. Zwischenlagerungen zu organisieren. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit wir die vorhandenen Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Lieferketten effizient einsetzen können.

Bulgarien

Am 13. Mai hoben die bulgarischen Behörden den Ausnahmezustand auf und führten eine "epidemische Notsituation" ein, die vom 14. Mai bis zum 14. Juni andauern wird.
In einer neuen Verordnung vom 04. Juni hat der Gesundheitsminister das vorübergehende Einreiseverbot für alle Ausländer über alle Grenzübergangsstellen mit allen Verkehrsmitteln bestätigt.
Von den oben genannten Verboten ausgenommen sind u.a.:
bulgarische Staatsbürger, Staatsbürger der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Schengen Staaten (incl. San Marino, Andorra, Monaco und Vatikan), Serbien, Bosnien Herzegowina und Montenegro; Transportpersonal, das in der Güterbeförderung tätig ist, Flugzeugbesatzungen, die im gewerblichen Luftverkehr tätig sind, und gegebenenfalls anderes Transportpersonal.

Deutschland

Am 3. Juni kündigte der deutschen Bundesaußenminister die Aufhebung der globalen Reisewarnung ab 15. Juni an. Die globale Reisewarnung wird durch länderspezifische Reiseinformationen ersetzt.
Die Aufhebung betrifft die EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Spaniens, dessen Warnung zu einem späteren Zeitpunkt separat aufgehoben wird), Großbritannien, die Schweiz, Island und Liechtenstein; die Reisewarnung für Norwegen wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben.
Die Reisewarnungen werden wieder eingeführt, falls die Infektionen in den letzten 7 Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner ansteigen.

Griechenland

Alle Grenzen sind für internationale Transporte offen. Arbeitnehmer aller Nationalitäten, die im internationalen Transportwesen (Land-, Luft- oder Seeverkehr) tätig sind, müssen bei der Einreise ohne Verzögerung entweder das Land durchqueren oder ihren endgültigen Bestimmungsort innerhalb des Landes erreichen. Nach Erreichen des Endbestimmungsortes in Griechenland müssen die Fahrer eine Isolationsperiode von 7 Tagen antreten. Die Maßnahme gilt bis zum 15. Juni, wobei bei Verstößen eine Geldstrafe von 5.000 EUR verhängt wird.

Am 28. Mai teilte die griechische Regierung mit, dass die Lockerung der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen nach dem 31. Mai nicht mehr verlängert wird. Daher wird die Verordnung (EG) 561/2006 ab dem 1. Juni wieder gelten.

Großbritannien

Die Fahrer von Lastkraftwagen sind von den neuen 14-tägigen Quarantänebestimmung ausgenommen, die ab 08.06.20 in Großbritannien gelten wird. Die Fahrer müssen nachwiesen, dass ihre Einreise Teil ihrer Arbeit ist. Sie können dies mit einem Schreiben ihres Arbeitgebers, einem Frachtbrief oder der EU-Lizenz nachweisen. Fahrer müssen ein Online-Formular zur Standortbestimmung mit ihren Kontaktdaten und Angaben zu ihrer Reise ausfüllen. Das Formular kann nicht mehr als 48 Stunden im Voraus ausgefüllt werden. Bei der Ankunft im Vereinigten Königreich muss entweder die digitale Version oder die gedruckte Version des Formulars an der Grenze vorgezeigt werden.

Österreich

Am 3. Juni hat die österreichische Regierung eine Verordnung erlassen, die die vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik wieder aufhebt. Die Grenzkontrollen an der Grenze mit Italien werden aufrechterhalten. Grenzkontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien werden bis zum 11. November fortgeführt.

Polen

Am 30. Mai hob Polen das Transitverbot für Fahrer im Güterverkehr auf, die internationale Beförderungen durchführen und mit anderen Verkehrsmitteln über polnisches Gebiet durchreisen, um die Orte für ihre Ruhezeiten zu erreichen oder von dort zurückzukehren. An den Grenzen sollten diese Fahrer jetzt ein geeignetes Zertifikat oder eine Kopie ihres Arbeitsvertrags, den Führerschein (oder einen Führerschein mit Code 95) und den Fahrerqualifikationsnachweis (Karte oder Bescheinigung) vorweisen.

Türkei

Am 3. Juni veröffentlichte das türkische Innenministerium ein Schreiben, das die Öffnung der Grenzen mit dem Iran und dem Irak bestätigt. Fahrer von internationalen Straßentransporten können das Grenztor Gürbulak (zwischen der Türkei und dem Iran, öffnet am 4. Juni morgens) und das Grenztor Habur (zwischen der Türkei und dem Irak, öffnet voraussichtlich am Nachmittag des 4. Juni) für ihre Beförderungen benutzen. An der Grenze müssen sie die Verfahrensweisen beachten, die in einem Schreiben des Ministeriums dargelegt werden (englische Übersetzung hier).