Covid-19 – Aktuelle Informationen Stand 18.06.2020

Aktuelle Situation im gewerblichen Güterverkehr
Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ausschließlich Sendungen zum Versand, bei denen Sie eine Warenübernahme durch Ihre Empfänger abgeklärt und sichergestellt haben. Da wir sorgsam mit den vorhandenen Transport- und Lagerkapazitäten umgehen müssen, behalten wir uns vor, ab sofort kostenpflichtige Rückführungen zum Versender bzw. Zwischenlagerungen zu organisieren. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung, damit wir die vorhandenen Ressourcen für die Aufrechterhaltung der Lieferketten effizient einsetzen können.
Estland
Ab dem 1. Juni wurden die estnischen Grenzen wieder für Reisende geöffnet, die aus europäischen Ländern kommen. Bei der Ankunft in Estland ist keine Quarantäne zu Hause erforderlich, wenn die betreffenden Personen aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-Staat oder dem Vereinigten Königreich einreisen, keine Symptome zeigen, sich in einem europäischen Land aufgehalten haben, wo die Infektionsrate während der letzten 14 Tage unter 15 Personen pro 100.000 Einwohner lag.
Finnland
Am 16. Juni hat die finnische Regierung den Ausnahmezustand aufgehoben . Ab dem 15. Juni wurden auch die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Norwegen eingestellt. Rückreiseverkehr nach Finnland, Pendlerverkehre und andere notwendige Verkehre sind erlaubt. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zwischen Finnland und Schengen-Staaten außer Norwegen werden weiter aufrechterhalten. Die Beschränkungen an den Außengrenzen bleiben bis 14. Juli in Kraft.
Die Selbst-Isolierung wird weiterhin empfohlen für Einreisende aus den Ländern, mit denen weiterhin Grenzkotrollen (Binnen- und Außengrenzen) stattfinden. Das schließt auch Schweden und Russland ein. Selbstisolierung ist nicht erforderlich bei der Einreise aus Estland, Lettland, Litauen, Norwegen, Dänemark oder Island.
Am 31. Mai sind die vorläufigen Lockerungen der Lenk- und Ruhezeiten ausgelaufen. Seit dem 1. Juni finden wieder die normalen Lenk- und Ruhezeiten Anwendung.
Großbritannien
Nachdem die britische Regierung kürzlich neue Vorschriften festgesetzt hat, wird an Folgendes erinnert:
Fahrer müssen nachweisen, dass ihre Einreise im beruflichen Kontext erfolgt. Dies kann z.B. geschehen mit einem Schreiben ihres Arbeitgebers, der EU-Fahrer-Bescheinigung, einem CMR-Frachtbrief oder der EU-Lizenz.
Darüber hinaus muss das britische Formular Locator Form von allen Einreisenden ausgefüllt werden, das schließt auch alle Berufskraftfahrer und Arbeiter im Transportwesen ein. Weiter benötigen Fahrer den Frachtbrief und die beglaubigte Abschrift der EU-Lizenz.
Am 14. Juni ist die Lockerung der Vorschriften über die Lenkzeiten in GB außer Kraft getreten. Diese Vorschriften sind jetzt wieder vollinhaltlich zu befolgen.